| I. |
|
Vorbemerkungen |
|
1. |
Der Vertrag mit sämtlichen Vertragsbedingungen tritt ab der mündlichen Auftragserteilung in Kraft, auch ohne schriftlicher Bestätigung. |
|
2. |
Sämtliche Vertragspartner müssen voll geschäftsfähig sein und erklären zum Vertragsabschluss verantwortlich, bzw. bevollmächtigt zu sein. |
|
3. |
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform nebst beidseitiger Unterschriften. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. |
|
|
|
| II. |
|
Kündigung eines Gastronomieauftrages |
|
4. |
Die Kündigung eines Gastronomieauftrages seitens des Auftraggebers muss schriftlich per Post, Mail oder Fax erfolgen - entscheidend ist das Eingangsdatum. Auf Grund unserer Vorarbeit, Terminfreihaltung, Personal- & Logistik-Disposition und Waren-Einkauf ist eine Auftragsstornierung ohne Entschädigungszahlung nicht möglich, auch nicht bei Kündigung wegen höherer Gewalt. Es gelten folgende Entschädigungszahlen:
- am Veranstaltungstag selbst 100% der Auftragssumme
- 1 - 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 90% der Auftragssumme
- 8 oder mehr Kalendertage vor der Veranstaltung 25% der Auftragssumme
Kulanzregelung: Wird der Gastronomieauftrag innerhalb 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum gekündigt und ununterschrieben zurückgeschickt, wird keine Entschädigungszahlung fällig, außer einer Bearbeitungspauschale von 5% des Auftragsvolumens. Ausnahme: Handelt es sich um einen kurzfristigen Auftrag innerhalb 1 Monats und der Gastronomieauftrag wird innerhalb 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum gekündigt und ununterschrieben zurückgeschickt, wird trotzdem eine Entschädigungszahlung von 25% der Vertragssumme fällig, da unsererseits bereits alles in die Wege geleitet wurde. |
|
5. |
Eine Kündigung des Auftragnehmers ist nur aus unvorhersehbaren Gründen, wie plötzlicher Ausfall durch Tod oder schwerster Krankheit möglich, ansonsten sind wir immer verpflichtet, für äquivalenten Ersatz zu sorgen. Schadensersatzansprüche können jedoch nicht gestellt werden. |
|
|
|
| III. |
|
Abrechnung |
|
6. |
Bei Auftragserteilung muss generell eine Anzahlung geleistet werden, zahlbar per Verrechnungs-Scheck bei Vertragsrücksendung oder per Überweisung innerhalb 1 Woche nach Vertragserhalt. Die Buchung der gewünschten Position(en) erfolgt grundsätzlich erst nach Anzahlungseingang. Zur Errechnung des gesamten Auftragsvolumens gehört eine grobe Zeitschätzung der Personalkosten, sowie eine grobe Getränkeschätzung nach Erfahrungswerten. Die Schlussrechnung erfolgt selbstverständlich immer nach exakten Verbrauchszahlen.
Die Höhe der Anzahlung und der weiteren Vorauszahlungen werden wie folgt festgelegt:
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 30% Vorauszahlung 3 Monate vor der Veranstaltung, so dass bis zu diesem Zeitpunkt 60% des gesamten Auftragsvolumens anbezahlt sein müssen
- 30% Vorauszahlung 4 Wochen vor der Veranstaltung, so dass bis zu diesem Zeitpunkt 90% des gesamten Auftragsvolumens anbezahlt sein müssen
- die restlichen 10% des gesamten Auftragsvolumens sind innerhalb 1 Woche nach Eingang unserer Schlussrechnung zur Zahlung fällig!
|
|
7. |
Jedes Mahnschreiben wird mit € 5,-- + Mwst. berechnet. |
|
8. |
Bei Zahlungsverzögerungen werden ab dem Fälligkeitstermin 1% Verzugszinsen pro Monat berechnet. |
|
|
|
| IV. |
|
Veranstaltungsbestimmungen |
|
9. |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich pünktlich zu den vereinbarten Veranstaltungszeiten bereit zu sein. Versäumniszeit kann vom Auftraggeber mittels dem Stunden-, bzw. Minutenwert der jeweiligen Personalkosten in Abzug gebracht werden, außer bei Verspätungen durch höhere Gewalt. |
|
10. |
Bei externen Gastronomieaufträgen sorgt der Auftraggeber für die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen, insbesondere für die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten, aber auch für sämtliche erforderlichen, behördlichen Genehmigungen. Gesonderte Anweisungen für Küchen-, Kühl- und technische Voraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages und vom Veranstalter zu befolgen. |
|
11. |
Für alle künstlerischen Mitwirkenden oder externen Dienstleister der Veranstaltung müssen Speisen und Getränke vom Veranstalter mit einkalkuliert werden. Die komplette Bewirtung der Catering-Crew übernimmt der Auftragnehmer. |
|
12. |
Wird erkennbar, dass eine Veranstaltung so gestört wird, dass der weitere Veranstaltungsablauf unzumutbar wird, kann die Veranstaltung sofort abgebrochen werden. Für Rufschädigung, Beleidigung oder materielle Schäden haftet ausschließlich der Auftraggeber. Schadensersatzansprüche an den Auftragnehmer können nicht gestellt werden. |
|
13. |
Bei Beschädigung oder Verlust unseres für Ihre Veranstaltung zur Verfügung gestellten Equipments (Geschirr, Möbel, Ausstattung) wird generell der Wiederbeschaffungswert verrechnet. |
|
14. |
Weißt die durch uns gelieferte oder bereitgestellte Ware einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich am Veranstaltungstag mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Rüge am Veranstaltungstag gilt jegliche Ware als abgenommen und akzeptiert. Spätere Kostenminderungen können nicht mehr anerkannt werden. |
|
15. |
Eine Veranstaltung darf vor dem vereinbarten Veranstaltungsende nur durch den Auftraggeber beendet werden. Die Beendigung der Veranstaltung nach dem vereinbarten Veranstaltungsende bestimmt alleine der Auftragnehmer, bzw. die anwesende Projektleitung, wenn kein zusätzliches Verlängerungshonorar für die Catering-Crew vereinbart wurde. |
|
|
|
| V. |
|
Schlussbestimmungen |
|
16. |
Die Abgaben zur Künstlersozialkasse für direkt vom Auftraggeber gebuchte künstlerische Leistungen müssen vom Auftraggeber direkt gemeldet und abgeführt werden. Ausnahme: werden Künstler vom Auftraggeber über unser Partnerunternehmen GAVESI-Events, bzw. SCHÄTZL-Ereignismanagement gebucht, ist der Auftraggeber von jeglicher Melde- und Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse befreit. |
|
17. |
GEMA-Gebühren für musikalische Leistungen trägt immer der Veranstalter und Auftraggeber und müssen auch immer von diesem selbst angemeldet und abgeführt werden. |
|
18. |
Bei Nichteinhaltung eines Vertragspunktes gilt generell und beiderseits eine zusätzliche Vertragsstrafe von 20%. |
|
19. |
Gerichtsstand ist immer in 85221 Dachau. |